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SOS - Sicherheit ohne Stalking

Cyberstalking steht jetzt unter Strafe!

01.10.2021

Zum 01. Oktober 2021 ist eine Gesetzesänderung zur Strafbarkeit von Stalking in Kraft getreten. Der § 238 StGB (Strafgesetzbuch) wurde novelliert, um die Hürde der Strafbarkeit herab zu setzen.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Cyberstalking steht nun ausdrücklich unter Strafe!

Die maximale Freiheitsstrafe von 3 Jahren wurde auf 5 Jahre angehoben.

Durch die Änderung der Tatbestandsmerkmale „wiederholt“ (ersetzt „beharrlich“) und „nicht unerheblich“ (ersetzt „schwerwiegend“) soll die Hürde der Strafbarkeit herabgesetzt werden.

Aktuell liegen die Herausforderungen der Strafbarkeit von Stalking in der Gerichtspraxis. Oft fehlen eindeutige Beweise und durch die kriminalpsychologisch bedingt „besondere“ Sichtweise des Stalkers steht bei Gericht oft Aussage gegen Aussage. Aktuell legt die Verurteilungsrate von Stalking in Deutschland bei unter 10 %.

Unser Fazit: Eindeutig ein Schritt in die richtige Richtung. Nun bleibt es abzuwarten, wie sich diese neuen Regelungen in der Praxis bewähren.

Hier können Sie den gesamten Gesetzestext nachlesen.