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SOS - Sicherheit ohne Stalking

Stalking und Corona

29.03.2020

Durch den Corona-Virus gelten in Deutschland vorübergehend neue Rechtsgrundlagen, die sich aus dem Infektionsschutzgesetz ergeben.
Das können Sie sich für die Bekämpfung von Stalking zunutze machen.

„Machen Sie sich die vorübergehenden Rechtsgrundlagen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch für die Bekämpfung von Stalking zunutze.“ rät unsere Gründerin Sandra Cegla.

Neue Chancen bei der Verfolgung von Stalking:

In diesen Zeiten erreichen uns vermehrt Berichte von Ihnen, dass Ihr Stalking sich sogar verstärkt. Das kann viele Ursachen haben, denn diese Krisenzeit hat eine weltweite Dimension für uns alle. Ihre Auswirkungen zeigt sie besonders in den Seelen der Menschen. Dort, wo nachgestellt wird, müssen wir davon ausgehen, dass auf allen Seiten ein großer Leidensdruck herrscht. Und besonders jetzt, da Corona eine globale Krise auslöst und unsere gesamte Welt-Ordnung ins Wanken bringt, müssen wir damit rechnen, dass diese zusätzlichen Stressfaktoren Stalkingverhalten verschärfen.

Wir haben daher einen wichtigen Hinweis für Sie, den Sie in diesen Zeiten unbedingt wissen müssen.

Neue Rechtslage

Die Bundesregierung hat das Infektionsschutzgesetz geändert und die Grundlage für alle Bundesländer geschaffen, Verordnungen zu erlassen. Diese Rechtsgrundlagen sollen der Ausbreitung der Corona-Pandemie entgegen wirken. Die darin verordneten Maßnahmen umfassen beispielsweise weitreichende Beschränkungen unserer Freiheitsrechte im Alltag, Schulschließungen und Einschränkungen der Wirtschaft. Auch wenn immer wieder Kritik an diesen umfangreichen Eingriffen geäußert wird, sind wir fest davon überzeugt, dass dies genau das richtige Vorgehen angesichts der aktuellen Lage ist. Das Robert Koch Institut veröffentlicht dazu die aktuellen Fallzahlen.

Was heißt das für Sie?

Was heißt das nun für Sie, wenn Sie von einem Stalker oder einer Stalkerin belästigt werden? Wir verraten es Ihnen: Sie hatten bisher immer die Möglichkeit, eine Strafanzeige wegen Nachstellung (§238 StGB) zu erstatten und Sie können auch weiterhin ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz erwirken.

Zum aktuellen Zeitpunkt haben Sie jedoch noch eine weitere Möglichkeit, um rechtlich gegen Stalking vorzugehen. Denn in Fällen, in denen Sie regelmäßig körperliche Angriffe im Rahmen von Stalking erleben, verstoßen die Täter nun auch gegen die geltenden Verordnungen zum Schutz gegen Infektionen (z. B. die Corona-Verordnung Baden-Württemberg, die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus (CoronaSchuVO), die 2. SARS-Eindämmungsverordnung Sachsen-Anhalts oder die Verordnung über die erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus Berlin).

Wie Sie am Beispiel der einzelnen Bundesländer sehen können, kann allein die Tatsache, dass ein Mindestabstand von 1,5 m zu einer Person, mit der Sie nicht in einem Haushalt leben, nicht eingehalten wird, oder dass Sie ohne wichtigen Grund das Haus verlassen, zum Erlass eines Bußgeldes ab 200 € führen.

Was sollten Sie beachten?

Wie immer spielt in der Strafverfolgung oder im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Beweislast eine große Rolle. Achten Sie darauf, dass Sie Zeugen für den jeweiligen Vorfall benennen können oder fertigen Sie Bild- und Videomaterial an. Wenn Sie über längere Zeiträume gestalket werden, können Sie das Verhalten des Täters meist punktuell schon vorhersehen. In den Situationen, in denen es häufig zu Grenzüberschreitungen kommt, achten Sie darauf, dass eine Person Sie begleitet oder bitten Sie unabhängige Zeugen darum, Ihnen Ihre Personalien mitzuteilen.

Geben Sie die Vorfälle SOFORT an die zuständigen Sicherheitsbehörden weiter und zeigen Sie mehrere Vorfälle einzeln und immer wieder an!

Leider führen Strafanzeigen wegen Stalking nach aktuellen Erkenntnissen deutschlandweit nur in 1 – 3 % aller Fälle zu Verurteilungen. Die neuen Rechtsgrundlagen des Infektionsschutzes, die es aktuell jedem Menschen untersagen, sich in der Öffentlichkeit anderen bis unter 1,5 m zu nähern, gelten selbstverständlich auch für Stalker und werden aktuell mit aller Härte des Gesetzes verfolgt (die einzelnen Bundesländer haben dazu Bußgeldkataloge veröffentlicht, wie beispielsweise Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen). Nutzen Sie diese neue Rechtslage, um eine effektive Distanz zu Ihrem Stalker herzustellen!

Wenn Sie dazu Fragen haben, melden Sie sich gern bei uns unter 0176-64244818 oder cegla@sos-stalking.berlin. Wir beraten Sie gern!

Sonnige Grüße,

Ihre

Sandra Cegla