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SOS - Sicherheit ohne Stalking

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SOS-Stalking bei SternTV

Bereits zwei Mal in diesem Jahr wurde unsere Gründerin Sandra Cegla als Expertin zum Thema Stalking ins Studio von Stern TV gebeten.

Zunächst ging es um den Fall Denise Temlitz, ehemalige Bachelor-Kandidatin, die seit mehr als eineinhalb Jahre massiv von einem unbekannten Stalker verfolgt wurde. Regelmäßig erhielt sie per Post Briefe, in denen Bilder eine eindeutige Symbolsprache sprechen: von Liebesbekundungen über sexuelle Dominanz bis hin zu offensiven Morddrohungen war alles dabei. Bei SternTV haben Denise Temlitz, Steffen Hallaschka und Sandra Cegla ausführlich über den Fall gesprochen.

Einige Zeit nach dem Gang an die Öffentlichkeit haben die Briefe und Morddrohungen aufgehört. Wir freuen uns gemeinsam mit Denise, dass ihr Leiden nun ein Ende hat!

Hier erfahren Sie mehr zum Fall Denise Temlitz bei Stern TV.

Im Dezember 2017 hat unsere Gründerin Sandra Cegla gemeinsam mit Steffen Hallaschka über den Fall Doris und Hermann Englbrecht gesprochen. Dieser Fall geht unter die Haut, denn trotz achtjähriger Verfolgung, mehrerer Strafanzeigen, Angriffe und Kontaktverbote endete das Stalking in einem Blutbad. Hier können Sie den Film zur Sendung sehen.

Wir sind bemüht, das Thema Stalking immer wieder in die Öffentlichkeit zu bringen, um das gesellschaftliche Bewusstsein dafür zu stärken. Hier sehen Sie einen Ausschnitt unserer Pressearbeit.

Zwei Jahre SOS-Stalking!

Schon wieder ist ein Jahr vergangen und wir laden Sie herzlich zu unserem Jubiläum ein!

Dienstag, 01.08.2017, 19.00 Uhr

Gontardstr. 11, 10178 Berlin.

Bitte melden Sie sich für unsere Planung unter schatter@sos-stalking.berlin an.

Wir freuen uns auf Sie!

Was Sie über Spyware wissen müssen

spyware-2319403_1280Motherboard – Vice hat einen gut recherchierten Artikel über Spyware veröffentlicht, in dem ein erschreckendes Ausmaß deutlich wird: mehr als 1000 Deutsche nutzen Spyware, mit der Sie andere komplett überwachen können.

Offiziell für die Sicherheit der eigenen Kinder angepriesen wird schnell deutlich, dass es kaum möglich ist, diese Apps legal zu verwenden, ohne Persönlichkeitsrechte, den Datenschutz oder das Strafrecht zu verletzen. Dennoch werden sie ganz besonders zur Unterstützung von Stalking und häuslicher Gewalt verwendet, wie auch unsere Gründerin Sandra Cegla im Artikel zu berichten weiß.

Lesen Sie hier mehr über die Hintergründe und wie Sie sich davor schützen können:

motherboard.vice.com

Unsere Empfehlung: die Dike App

DIKE-Hero-Image2(1)Heute wollen wir Ihnen einen besonderen Kooperationspartner von uns vorstellen: die DIKE-App.

Über die kostenfreie DIKE-App können Sie sich von Ihren Nachbarn oder durch die Polizei vor Gefahren warnen und über Vorfälle in Ihrer Umgebung informieren lassen. Eine echte Hilfe, wenn Sie sich und Ihre Familie besser vor Einbrüchen und Gefahrensituationen schützen wollen oder falls Sie Ihr entlaufenes Haustier suchen.

Ganz besonders in Fällen von Stalking können kleinste Details und Hinweise erheblich zu Ihrer Sicherheit beitragen. Deshalb empfehlen wir Ihnen dieses technische Hilfsmittel.

Seit März 2017 in Bonn, Frankfurt und Hamburg verfügbar!

Hier können Sie sich die Dike App herunterladen.

Anhörung im Deutschen Bundestag

sandracegla-expertin-bundestagAm 09.11.2016 wurden unterschiedliche Experten als Sachverständige im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur neuen Gesetzesvorlage in Sachen Stalking angehört.

Dazu war auch unsere Gründerin Sandra Cegla eingeladen. Lesen Sie hier unsere vollständige Stellungnahme zum Thema:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
als ehemalige Kriminalkommissarin mit dem Schwerpunkt im Bereich schwerer Gewaltdelikte und Stalking sowie Gründerin von SOS-Stalking begrüße ich den neuen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen (BT-Drucksache 18/9946) grundsätzlich.
In der Vergangenheit und mit dem bisherigen Straftatbestand gab es vor allem Schwierigkeiten bei Fallkonstellationen, in denen die Betroffenen von Stalking die feindlichen Angriffe eines Stalkers aushielten, ohne wesentliche Veränderungen in ihrem Lebensumfeld vorzunehmen, die für die Gerichtsbarkeit objektivierbar waren. Das Verhalten der Opfer ist aus meiner Erfahrung nicht immer gleichbedeutend mit ihrem inneren Leidensdruck und dem Schaden, den sie durch das Handeln des Täters nehmen.
1.) Eignungsdelikt
Dieser Punkt ist im Wesentlichen durch den neuen Gesetzesentwurf aufgegriffen worden, insbesondere durch die Änderung von einem Erfolgsdelikt in ein Eignungsdelikt. Obwohl sich in der gerichtlichen Praxis nun neue Fragestellungen und Herausforderungen hinsichtlich der Objektivierung von „geeigneten“ Handlungen zur Beeinträchtigung der Lebensgestaltung ergeben werden, befürworte ich die Änderung in ein Eignungsdelikt ausdrücklich.
Es kann nicht Aufgabe des Stalking-Opfers sein, seine physische und psychische Resilienz auszuschöpfen. Allein das Handeln des Täters und dessen kriminelle Energie müssen im Mittelpunkt der gerichtlichen Bewertung stehen.
2.) Einfügung eines Grundtatbestandes
Im Gesetzesentwurf fehlen die Beobachtung des Opfers und das Ausspionieren mittels Spyware und Ãœberwachungsapparaturen/Trackern. Daraus gewonnene Informationen können gegen das Opfer oder zur Einflussnahme auf das Opfer verwendet werden. Diese Handlung, die erheblich in die Intim-/Privat und Sozialsphäre eingreift, ist bisher schwierig bis gar nicht unter den neuen §238 StGB zu subsumieren. Die Auswirkungen auf das Opfer, sobald es die Ãœberwachungsmaßnahmen entdeckt hat, sind dramatisch und schwerwiegend. Daher befürworte ich einen Grundtatbestand i.S.d. §238 Abs. 1 Nr. 5 in der alten Fassung beizubehalten: „eine andere vergleichbare Handlung vornimmt“
Daher sollte mindestens der in der alten Fassung enthaltene Grundtatbestand wieder aufgenommen werden.
3.) Streichung aus dem Katalog für Privatklagedelikte (§374 StPO)
Eine Streichung aus dem Katalog für Privatklagedelikte erscheint sinnvoll. Es ist unangemessen, ein Opfer einer Nachstellung sein Verfahren selbst betreiben zu lassen.
4.) Nahe Angehörige, Lebenspartner, Nachbarn, berufliches und soziales Umfeld
In meiner Erfahrung mit Stalking hat sich gezeigt, dass selten nur allein das Opfer vom Stalking betroffen ist, sondern es werden häufig die gesamte Familie und der Freundeskreis in die Taten mit einbezogen. Dies geschieht insbesondere in der Mehrzahl der Fälle, in denen es sich beim Täter um den ehemaligen Intimpartner handelt. Ganz besonders vor dem Hintergrund der großen sozialen Bedeutung der nahen Angehörigen ist es sinnvoll, sie gesondert zu erwähnen. Allein durch deren Insiderwissen und ihre weiteren familiären Verwebungen haben sie eine herausragende Rolle, wenn sie in Stalkingfälle einbezogen werden. Hier kommt es häufig zu besonders schwerwiegenden Vertrauensbrüchen und der Beeinflussung weiterer Angehöriger. Für die Verursachung eines großen Schadens muss der Kontakt zum betreffenden Angehörigen nicht unbedingt eng gewesen sein; die familiäre Bindung und der Einfluss im Familiensystem sind ausreichend für eine große Wirkung beim Betroffenen.
Es erscheint daher zwingend, nahe Angehörige entsprechend §238 Absatz 2 und 3 in den Katalog des Absatz 1 einzubeziehen.
Weiterhin sollten die Kontaktaufnahmen zum Arbeitgeber oder des nahen sozialen Umfelds, zu dem der Täter in keinerlei Beziehung steht, soweit das Stalking das Ziel ist, einbezogen werden. Arbeitsplatzverlust ist nicht selten das Ergebnis von manipulativen Stalking. Der Verlust der Existenzgrundlage wiegt für das Opfer so schwer, dass dies Erwähnung finden muss.
5.) Wiederholungsgefahr nach §112a StPO
Aus meiner kriminalpolizeilichen Praxis weiß ich, dass Stalking auf Grund der obsessiven Fixierung des Täters auf sein Opfer ein erhebliches Gefahrenpotential in sich trägt. Selbst, wenn (noch) keine schwerwiegenden Straftaten erfolgt sind, sind diese niemals ausgeschlossen. Besonders dort, wo bereits Gewalt angewendet wurde, kann eine Deeskalationshaft im Einzelfall überaus sinnvoll sein.
Daher sollte §238 StGB in den Katalog des §112a StPO aufgenommen werden.

6.) Tatbestandmerkmal ändern: „erhebliche Beeinträchtigung“
Aus meiner Sicht und Erfahrung bedeutet dieses Tatbestandsmerkmal, das „eine schwerwiegende Beeinträchtigung“ verlangt, dass immer noch auf die Resilienz des Opfers abgestellt wird.
Eine erhebliche Beeinträchtigung muss bereits ausreichend sein, um eine Strafbarkeit zu begründen.
7.) Anwendungsbereich eröffnen – OEG
Erwägenswert erscheint es, Nachstellungshandlungen, die zu gesundheitlichen Schädigungen geführt haben, in den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 OEG einzubeziehen.
8.) Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes
Die vorgelegte Anpassung des Gewaltschutzgesetzes erscheint sinnvoll. Die Strafbarkeit eines Verstoßes gegen einen nach dem Gewaltschutzgesetz geschlossenen Vergleichs kann die Wirksamkeit dieses Rechtsmittels erheblich erhöhen, schließt eine Sicherheitslücke und ist somit eine folgerichtige Änderung. Die Möglichkeit, Verstöße gegen einen gerichtlich bestätigten Vergleich strafrechtlich verfolgen zu können, wird aus meiner Sicht zur Sicherheit der Opfer beitragen.

Sandra Cegla, Kriminalkommissarin a. D.“

Hier können Sie die Diskussion der Experten nachlesen.

Neu im Team: Rosemarie Behling

rosemariIm Oktober haben wir Verstärkung von Rosemarie Behling bekommen. Hier stellen wir sie Ihnen vor:

Rosemarie Behling ist Fachärztin für Allgemeinmedizin und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapeutin. Seit 1987 ist sie in eigener Praxis in Berlin-Zehlendorf niedergelassen und Ärztin aus Leidenschaft.

In ihrer hausärztlichen Tätigkeit liegt neben den diagnostischen und therapeutischen Verfahren der Schulmedizin einer ihrer Schwerpunkte in naturheilkundlichen Behandlungskonzepten.
Mit Hilfe der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie bietet sie Ihnen einen Weg, leidensvolle Konflikte und Symptome, die die Lebensqualität stark einschränken können, im Zusammenhang mit früheren Prägungen und störenden Verhaltensmustern zu verstehen.  So können Ihnen Neuorientierungen und Wohlbefinden in Ihrem Leben ermöglicht werden.
In der von ihr praktizierten Sexualtherapie werden einzelne Patienten oder auch Paare behandelt. Hier haben zu ihrem Gelingen die beziehungsorientierte Dimension und die Kommunikation miteinander einen besonderen Stellenwert inne.
Wir sagen: herzlich willkommen im Team!

Studie über innerfamiliäre Tötungsdelikte vorgestellt

„Wir wurden alle im Stich und allein gelassen“, klagte eine der 14 Interviewten der bisher einzigartigen Studie „Innerfamiliäre Tötungsdelikte im Zusammenhang mit Beziehungskonflikten, Trennung bzw. Scheidung – Konsequenzen für die Jugendhilfe.“

Auf Initiative der scheidenden Jugendamtsleiterin Dr. Susanne Heynen hatte die Stadt das von der Stiftung Deutsche Jugendmarke unterstützte Forschungsprojekt zwei Jahre lang ermöglicht, „damit Menschen, die künftig Schlimmes erleben müssen, bestmögliche Unterstützung beim Jugendamt haben“, so Sozialdezernent Dr. Martin Lenz am elften Juli bei der Abschlusstagung. Denn es handelt sich „um eine der dramatischsten Gewaltformen, die wir kennen , in der Abhängigkeits- und Machtverhältnisse, Intimität und Liebe in besonderer Weise mit Gewalt verbunden sind“, verdeutlichte Prof. Dr. Cornelia Helfferich von der Evangelischen Hochschule Freiburg.“

Den vollständigen Artikel des Amtsblattes der Stadt Karlsruhe lesen Sie hier.

Was ist Ihr größtes Problem?

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Wir befinden uns gerade in der Konzeptionierungsphase zu einem niedrigschwelligen Online-Hilfsangebots. Unterstützen Sie uns dabei und beantworten Sie uns in weniger als 2 Minuten elf wichtige Fragen.

Hier gehts zur Umfrage.

Damit leisten Sie einen wertvollen Beitrag zu einem neuen Hilfsangebot. Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Safe the Date: 1 Jahr SOS-Stalking!

 

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Es ist soweit: SOS-Stalking wird am 01.08.2016 ein Jahr alt. Deshalb laden wir Sie am 01.09.2016 ab 18.00 Uhr in Berlin Mitte zum einer Jubiläumsfeier mit inhaltlichem Austausch, Sektempfang und Häppchen ein.

Als besondere Gäste begrüßen wir neben der Bundesfrauenbeauftragten der DPolG, Sabine Schumann, Amtsanwältin Julia Grothues-Spork, die sich im Schwerpunkt mit Stalkingfällen auseinander setzt und uns einen fachkundigen Blick auf die Arbeit der Justiz und den neuen Gesetzesentwurf zum Stalkingparagrafen geben wird.

Bitte melden Sie sich verbindlich unter schatter@sos-stalking.berlin an.

Wir freuen uns auf Sie!

Herzliche Grüße,

Sandra Cegla

Connecting Women läd ein!

Bildnachweis @pixabay.com

Connecting-Women, das Unternehmerinnen-Netzwerk Steglitz-Zehlendorf läd herzlich zum nächsten Netzwerktreffen mit Impulsvortrag von Sandra Cegla ein:

Donnerstag, 02.06.2016, 18:00 Uhr

Gutshaus Steglitz, Schloßstr. 48, 12207 Berlin.

Hier gehts zur Anmeldung.