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Bundesjustizministerin kündigt neuen Gesetzentwurf für Stalking an

Der Evaluierungsbericht des Bundesjustizministerium zum § 238 StGB, Nachstellung, ist da. Das Ergebnis ist wenig überraschend und dennoch ernüchternd: Es hat keine merklichen Verbesserungen hinsichtlich der Verurteilungen gegeben und in der Rechtspraxis bestehen weiterhin erhebliche Probleme.

In diesem Zusammenhang hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht angekündigt, dass Sie einen neuen Gesetzentwurf vorlegen wird. Die juristischen Hürden sollen abgebaut und die praktische Anwendung hinsichtlich tatsächlicher Verurteilungen erleichtert werden.

So lautet der Gesetzestext des Nachstellungs-Paragraphen im Strafgesetzbuch aktuell:

§ 238 StGB, Nachstellung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich

  1. die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,

2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,

3. unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Person

a) Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oder

b) Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen, oder

4. diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht oder5.eine andere vergleichbare Handlung vornimmt.

(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Mögliche Änderungen

In der Gerichtspraxis hat sich gezeigt, dass dass die Tatbestandsmerkmale „beharrlich“ und „schwerwiegend“ hohe Hürden darstellen. Sie sollen daher laut Christine Lambrecht durch „wiederholt“ und „nicht unerheblich“ ersetzt werden.

Der konkrete Gesetzentwurf soll in Kürze vorgelegt werden.

Das sagen wir dazu

Aus unserer Erfahrung heraus können wir sagen, dass Stalking ein hoch-psychologisches und komplexes Phänomen ist. Es zeichnet sich nicht durch eine unverwechselbare Handlung aus. Bei einer Körperverletzung beispielsweise ist der Handlungsrahmen klar umrissen und die Folge, z. B. ein blaues Auge, ist verhältnismässig eindeutig. Stalking hingegen kann durch eine Vielzahl von Handlungen ausgeführt werden, die teilweise noch nicht einmal unter Strafe stehen. Das macht das Phänomen oft schwer greifbar und juristisch schwer objektivierbar.

Jeder Einzelfall zeigt ganz eigene Facetten und ist mit einer speziellen Dynamik behaftet. Wir haben daher verstanden, dass in der Stalking-Bekämpfung nur ein Bündel an Maßnahmen und Schritten, die aufeinander abgestimmt sein müssen, sinnvoll sind. Nur so kann die aktive Gegenwehr ihre Wirkung entfalten. Die straf- und zivilrechtlichen Möglichkeiten, die wir in Deutschland haben, sind wichtige Bausteine in der Bekämpfung, oft aber allein nicht ausreichend und manchmal sogar kontraproduktiv.

Wir erwarten daher nicht, dass mit einem neuen Paragraphen alle Fälle mit Leichtigkeit lösbar sein werden, und doch sind wir fest davon überzeugt, dass diese Stellschrauben sehr hilfreich für die zukünftige Stalking-Intervention sein können.

Wir begrüßen dieses Vorhaben daher sehr und sind gespannt auf den Gesetzentwurf!

Hier können Sie die Ergebnisse des Evaluierungsberichts vom Bundesjustizministerium nachlesen.

Sollten Sie selbst betroffen sein und nicht weiter wissen, dann können wir Ihnen unseren Online-Kurs Erste Hilfe gegen Stalking sehr ans Herz legen.

Stalking – die unterschätzte Gefahr auf ZDF info

Das Thema Stalking ist noch immer eine unterschätze Gefahr in Deutschland. Das berichten uns nicht nur die Betroffenen, sondern auch eine neue Reportage zum Thema Stalking auf ZDFinfo kommt zu diesem Schluss. Drei Betroffene erzählen eindrucksvoll ihre Geschichten von jahrelanger Verfolgung, kräftezehrenden Gerichtsverfahren und begrenzten Möglichkeiten der Hilfe.

Neben Experten aus Justiz und Praxis kommt auch unsere Gründerin Sandra Cegla  zu Wort. Sie schildert die Erfahrungen, die wir in vier Jahren SOS-Stalking gesammelt haben und spricht nicht nur mit den Betroffenen, sondern auch mit einem Mann, der ganz offensichtlich eine Stalking-Persönlichkeit aufweist.

Was bewegt einen Stalker?

Sandra Cegla ist bereits während ihrer Laufbahn bei der Berliner Kriminalpolizei aufgefallen, dass sich Stalker häufig als Opfer ausgeben. Das hat sie zunächst verwundert und sie hat geglaubt, dass dies eine Verdunkelungstaktik sei. Heute – nach mehr als 16 Jahren Erfahrung mit dem Thema Stalking – hat sie dafür eine andere Erklärung gefunden:

„Täter fühlen sich häufig selbst als Opfer. Sie haben einen starken Leidensdruck, der aus Kränkung oder tiefliegenden inneren Wunden stammt. Sie empfinden eine ähnliche Ohnmacht wie die Opfer und fixieren sich auf sie. Stalker missdeuten häufig ihr Innenleben und die Beziehung zu ihrem Opfer. Aus ihrem Schmerz heraus kommen Sie ins Handeln. Der Schaden, den sie ihren Opfern zufügen, bleibt den meisten Stalkern komplett verborgen. Alle Täter, mit denen ich bisher gesprochen habe, ließen kein Unrechtsbewusstsein, keine Reue und keine Empathie erkennen.“

 

 

 

 

 

 

 

In der Reportage über Stalking sind uns eindrucksvolle Aufnahmen gelungen, die tiefe Einblicke in das Seelenleben einer Stalking-Persönlichkeit geben. Allein deshalb können wir Ihnen diese gut recherchierte und informative Reportage sehr empfehlen!

Hier können Sie sich die Reportage in voller Länge ansehen.

Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen rund um das Thema Stalking oder die Reportage haben, dann nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Mehr über unsere Presseauftritte erfahren Sie hier.

 

 

 

 

Mehr Sicherheit im Nachtleben: Schnelltest für K.O.-Tropfen schafft Klarheit!

Im Nachtleben sind besonders Frauen gefährdet, ungewollt mit Substanzen in Berührung zu kommen, die sie freiwillig nicht einnehmen würden. Diese Handlung ist bereits strafbar, steht jedoch häufig mit weiteren Straftaten im Zusammenhang, etwa mit Sexual- oder Eigentumsdelikten. Gleichzeitig finden auch Dating-Apps, die Blind-Dates vermitteln, immer häufiger Verwendung. Die Gefahren dieser anonymen Begegnungen sind vielfältig und führen nicht selten zu Stalking.

Besonders in Hinblick auf den bevorstehenden Jahreswechsel und die damit verbundenen Feierlichkeiten wollen wir Ihnen eine Neuigkeit nicht vorenthalten:

Es gibt einen neuen Schnell-Test, mit dem Sie treffsicher auf Profi-Niveau herausfinden können, ob Sie mit K.O.-Tropfen in Berührung gekommen sind. Das ist ein wichtiger Meilenstein für Ihre persönliche Sicherheit und die Beweisführung hinsichtlich gerichtlicher Schritte. Besonders die Substanzen, die sich hinter dem Samelbegriff K.O.-Tropfen verbergen, zeichnen sich dadurch aus, dass sie innerhalb weniger Stunden nicht mehr nachweisbar sind. Hier zählt also jede Minute.

Unsere 5 wichtigsten Tipps für Sie fürs Nachtleben:

  • Lassen Sie Ihre Getränke niemals unbeaufsichtigt stehen!
  • Wählen Sie bestenfalls Getränke in Flaschen aus und legen Sie Ihren Daumen auf die Öffnung!
  • Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen K.O.-Tropfen verabreicht wurden, suchen Sie sofort Hilfe bei Ihrer Begleitung oder dem Personal vor Ort. Verlassen Sie auf keinen Fall den Veranstaltungsort allein: Hier wartet mit hoher Wahrscheinlichkeit der Täter auf Sie!
  • Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl: Lassen Sie sich nicht auf Menschen ein, die Ihnen distanzlos, fordernd oder in sonstiger Weise merkwürdig vorkommen!
  • Wenn Sie gestalked werden, weihen Sie Ihre Begleitung ein!

In akuten Fällen: Rufen Sie sofort die Polizei! Und wenn Sie einen starken Partner an Ihrer Seite benötigen, melden Sie sich gern bei uns. Wir freue uns, Sie kennenzulernen!

Wenn Sie an weiteren Details interessiert sind und wissen wollen, was unsere Gründerin Sandra Cegla dazu sagt, dann können Sie hier den Artikel zum K.O.-Tropfen-Schnelltest im Tagesspiegel nachlesen!

Wir wünschen Ihnen einen sicheren und freudigen Jahreswechsel!

Stalking bei Täter Opfer Polizei im RBB

Am 21.11.2018 war unsere Gründerin Sandra Cegla in die Sendung „Täter Opfer Polizei“ des RBB eingeladen, um über das Thema Stalking zu sprechen. Immer wieder aufs Neue zeigt sich die große gesellschaftliche Brisanz von Nachstellen und Verfolgung.

In der Sendung sind wir dem Thema Stalking ausführlich auf den Grund gegangen. Wir beantworten alle häufig gestellten Fragen rund um das Phänomen, beleuchten Ihre Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen und Sie sehen einen Fall aus dem echten Leben.

Hier gelangen Sie zum Beitrag „Täter Opfer Polizei“ des RBB-Fernsehen. Ab Minute 10:33 geht’s los!

 

 

 

 

 

 

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